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Was sagt die EU zu herkömmlichen Staubsaugern und deren Leistung

 

In naher Zukunft wird es in Europa wohl keine wirklich leistungsstarken handelsüblichen Staubsauger mehr geben.

Wieso? Weil diese schlicht und einfach verboten wurden.

Die einzige wirkliche Alternative sind Zentralstaubsauger, weil diese von der EU-Verordnung ausgenommen sind! Auszug aus der EU-Verordnung:

Die EU verbietet bis 2017 bewegliche Staubsauger mit mehr als 1600 Watt Leistung – die Alternative ist!!! Mit einer weiteren Richtlinie will die EU energieverschwendende Staubsauger aus dem Verkehr ziehen. Demnach dürfen Geräte mit mehr als 1600 Watt ab September 2014 nicht mehr verkauft werden. Eine weitere Drosselung folgt ab 2017. Dann darf die Leistung der Haushaltsgeräte maximal 900 Watt betragen. Mit Hilfe der EU-Ökodesign-Verordnung will die EU wesentliche Klimaschutzziele erreichen. Nach diesem Stichtag dürften keine herkömmlichen Staubsauger mehr verkauft werden wessen Leistung über diesen Watt-Stärke liegt. Pro verwendeten Gerät will die EU den jährlichen Energieverbrauch somit auf unter 62 Kilowattstunden begrenzen.

Maximal 900 Watt darf die Nennleistungsaufnahme ab September 2017 betragen. Dann tritt eine Verschärfung der Verordnung in Kraft. Geräte mit mehr als 900 Watt Leistung dürfen in der Europäischen Union danach nicht mehr verkauft werden. 43 Kilowattstunden soll der Stromverbrauch dann jährlich maximal betragen. Hinzu kommen eine Begrenzung der Lautstärke auf höchstens 80 Dezibel sowie Vorgaben für die Saugleistung. Neue Modelle müssen ab 2017 auf Hartböden eine Saugleistung von über 98 Prozent und auf Teppichen über 75 Prozent hervorbringen. Auch Mindestanforderungen an den Antrieb sind vorgegeben. Mindestens 500 Arbeitsstunden müssen Stausaugmotoren künftig durchhalten.

Ausgenommen von den neuen Normen sind  akkubetriebene Staubsauger, Nasssauger, kombinierte Nass- und Trockensauger, Bohnermaschinen, Zentralstaubsauger, Industriestaubsauger und Saugroboter.